Anspruch auf Wallbox (=Ladestation) gesetzlich festgeschrieben

Gepostet: 
08/04/2020
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admin

Der Anspruch auf eine private Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist seit dem 23.03.2020 Gesetz. Wohnungseigentümer und Mieter dürfen eine Ladestation auf Gemeinschaftsflächen einrichten lassen für ihr Elektroauto, ihren Plug-in-Hybride oder ihr E-Bike. Die Kosten dafür tragen sie selbst, wobei das Land NRW 50 % der Kosten übernimmt, d.h. bis zu 1000 € erstattet. Für teilweise öffentlich zugängliche Ladestationen gibt es bis zu 5000 € Zuschuss.
Die Ladestation wird an einer Wand (Tiefgarage) oder mit einem Standfuß (Parkplatz) montiert. Die Montage muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, denn eine Wallbox erfordert Starkstrom. Damit wird der Ladevorgang im Vergleich zu einer Haushaltsteckdose zehnmal schneller und verkürzt sich bei den meisten Fahrzeugen auf ca. 3 Stunden.

Wallboxen gibt es von mehreren Herstellern in verschiedenen Preisklassen mit unterschiedlichen Technologien, z.B. wenn mehrere Nutzer da sind. Wir bieten Ihnen dazu eine kostenlose Beratung an.
Wir unterstützen Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördergelder. Wir kümmern uns um die ggf. nötigen Genehmigungen. Und wir planen die auf Sie zugeschnittene Lösung, wir installieren Ihre Wallbox und wir weisen Sie in die Funktion und Bedienung Ihrer Wallbox ein.

Gern beraten wir Sie auch zu den Themen Elektromobilität, Photovoltaik und Energiemanagement.

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